Social Media für Unternehmer
Für ein erfolgreiches Social Media Engagement ist es wichtig, dass man sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut macht. Bei Fehlern können Abmahnungen erfolgen. Sie sind nicht nur kostspielig, sie wirken sich auch schlecht auf Marke und Geschäftsentwicklung aus und können die hart erarbeitete Reputation erheblich schädigen.
„Social Media für Unternehmer“ von Claudia Hilker
Dieser Beitrag ist ein Auszug aus dem Buch von Claudia Hilker: „Social Media für Unternehmer: Wie man Xing, Twitter, Youtube und Co. erfolgreich im Business einsetzt“.
In dieser Serie geht es darum, wie man rechtliche Rahmenbedigungen beachtet. Welche juristischen Vorgaben es zu beachten gibt und wie man Fehler im Umgang mit Social Media vermeidet, um eine solide Basis für eine positive Geschäftsentwicklung zu schaffen. Sie gewinnen einen Überblick und sensibilisieren sich für die rechtlichen Rahmenbedingungen. Grundsätzlich sollten Sie aber bei rechtlichen Problemen immer einen Anwalt zu Rate ziehen.
Social Media laden dazu ein, schnell und einfach seinen Frust zu äußern. Sei es über geschäftliche Entscheidungen im Unternehmen oder um über Kollegen, Geschäftspartner und Chef zu lästern. Das Problem besteht darin, dass eine solche Äußerung auf einer Social-Media-Plattform nicht nur von den Anwesenden wahrgenommen wird, sondern theoretisch von allen Internet-Nutzern weltweit. Die daraus resultierende Verantwortung darf nicht unterschätzt werden.
Auch wenn es banal klingt, es wird leider oft vergessen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Äußerungen und Werturteile sind unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit aus Art.5 GG grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht die Grenze zur Schmähkritik bzw. zur Formal-Beleidigung überschreiten und die Äußerung keinen Angriff auf die Menschenwürde darstellt. Zwar können Nutzer unter falschem Namen oder anonym ihre Ansichten äußern, dennoch ist über die (dynamische) IP-Adresse eine Rückverfolgung möglich. Es erfordert einen gewissen technischen Aufwand, diese Rückverfolgung zu erschweren. In der Regel hinterlässt man jedoch digitale Spuren.
Werturteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen sind von der Meinungsfreiheit geschützt, sofern keine Beleidigung ausgesprochen wird. Beleidigen ist das Herabwürdigen oder Verächtlichmachen eines anderen Menschen, Verleumdung die Behauptung unwahrer Tatsachen wider besserem Wissen. Darüber hinaus sollten Sie auch die Netiquette der jeweiligen Plattformen beachten.
Im Persönlichkeitsrecht hat beispielsweise jeder Mensch das Recht, darüber zu bestimmen, was mit dem Bild seiner eigenen Person in der Öffentlichkeit geschieht (§ 22 Kunst UrhG). Mit Einschränkungen bei Personen der Zeitgeschichte bedarf es der Einwilligung des Fotografierten, um das Bild straffrei veröffentlichen zu können.
Beachten Sie daher bei Ihrer Homepage, Ihrem Logo oder Ihren Beiträgen, dass Sie das Einverständnis des Rechteinhabers der zur Schau gestellten Bilder, Videos und ausdrücklich auch der musikalischen Untermalung von Präsentationen besitzen. Dies gilt natürlich auch für die Verwendung von Namen von Prominenten oder Dritten zu Werbezwecken.
Beispiele für Verstöße gegen diese Rechte sind die Verwendung fremder Produktabbildungen, markenrechtlich geschützte Domainnamen sowie der nicht autorisierte Vertrieb von Markenprodukten. Gerade Hersteller von Premiummarken verzichten zugunsten der Exklusivität ihrer Produkte auf den Internethandel und mahnen Händler ab, die solche Produkte ohne die sonst üblichen Margen für den Verbraucher deutlich günstiger im Internet anbieten. Aber auch bei der Auswahl von Keywords bei Verwendung von Google Adwords besteht die Gefahr einer Markenrechtsverletzung.
Mit einer Abmahnung/Klage von Unternehmen gegen einen „kleinen“ Einzelhändler oder eine Privatperson wird die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gesteigert. Dies kann als Konsequenz zu negativer Publicity und einer Reputationsschädigung führen. Zudem solidarisiert sich häufig die Öffentlichkeit mit dem „Kleinen“. Greifen Sie deshalb lieber zum Telefon und vermeiden Sie Prozesse.
Dennoch ist die Markenpiraterie ein so gravierendes geschäftsschädigendes Problem, dass Unternehmen häufig keine andere Wahl haben, als Nachahmer zu verklagen. Ein damit einhergehender Reputationsverlust wird dann in Kauf genommen, um ein Exempel zu statuieren.
Wenn Sie entdecken, dass ein Dritter z.B. unerlaubt Ihre Texte benutzt, sollten Sie sorgfältig prüfen, wie hoch der Schaden ist und den möglichen Schadenersatz gegen den Aufwand und einen möglichen Reputationsverlust aufrechnen.
Im nächsten Beitrag geht es um Datenschutz bei Facebook.
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